Paragraphen im Detail:
§ 1
Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen von uns an den Vertragspartner.
Sie gelten auch ohne erneuten ausdrücklichen Hinweis für unsere künftigen Lieferungen und Leistungen an den Vertragspartner, soweit dieser eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört.
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Der Geltung abweichender oder ergänzender Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen. Diese bedürfen zu ihrer Geltung unserer schriftlichen Zustimmung im Einzelfall.
§ 2
Vertragsschluss / Liefergegenstand
Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Der Liefervertrag kommt mangels abweichender Vereinbarung zustande durch die Annahme der Bestellung des Vertragspartners oder den Beginn der Auftragsausführung durch uns. Für den Fall, dass eine Geräteüberprüfung durch uns oder eine von uns beauftragte, neutrale Servicefirma ergibt, dass das Gebrauchtgerät unseren hohen Qualitätsanforderungen nicht entspricht, werden wir Ihnen dies umgehend anzeigen und behalten uns für diesen Fall die Auslieferung des Gerätes an Sie ausdrücklich vor. Wird die Annahme des Auftrages schriftlich bestätigt, ist für den Umfang der Lieferung unsere Auftragsbestätigung maßgebend. In dieser wird auf das oben genannte vertraglich vereinbarte Rücktrittsrecht nochmals gesondert hingewiesen.
Liefergegenstand ist nur die im Angebotstext angegebene Gerätekonfiguration bzw. Produktbeschreibung. Zum Angebot als Anlage beigefügte technische Daten und Produktinformationen dienen lediglich der Demonstration und beschreiben nicht den Lieferumfang und stellen keine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes dar. Insbesondere enthalten öffentliche Äußerungen des Verkäufers, Herstellers, deren Gehilfen oder Dritter (z. B. Darstellungen von Produkteigenschaften in der Öffentlichkeit) keine diese Leistungsbeschreibung ergänzenden oder veränderten Beschreibungen des Liefergegenstandes.
§ 3
Preise und Zahlungsbedingungen
Die angegebenen Preise gelten für Lieferungen ab unserem Lager und sind Nettopreise. Die Kosten der Verpackung, Fracht, Einbau, Porti, Versicherungsspesen eventuelle Kosten des Bank- und Zahlungsverkehrs sowie sonstiger Nebenkosten sind nicht im Preis enthalten.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen, sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Die Kaufpreiszahlung ist in vollem Umfang bei Lieferung und Zugang der Rechnung fällig. Der Vertragspartner kommt ohne weitere Erklärung des Verkäufers 14 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat
Ist der Vertragspartner Kaufmann und gehört der Betrieb zu seinem Handelsgewerbe sind wir berechtigt, Fälligkeitszinsen i.H.v. 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen, ohne dass es einer vorhergehenden Mahnung bedarf. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt uns vorbehalten.
§ 4
Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnung
Wir sind berechtigt bei Zahlungsrückständen weitere Lieferungen von der vollständigen Bezahlung des Zahlungsrückstandes abhängig zu machen.
Wir sind im übrigen berechtigt, unsere Leistung zu verweigern, wenn wir aufgrund eines nach Vertragsabschluss eingetretenen Umstandes befürchten müssen, die Gegenleistung des Vertragspartners nicht vollständig und rechtzeitig zu erhalten, es sei denn, der Vertragspartner bewirkt die Gegenleistung oder leistet ausreichend Sicherheit. Dies gilt insbesondere dann, wenn unser Kreditversicherer es nach Vertragsschluss abgelehnt hat, den Kaufpreis für die Zahlung des Liefergegenstandes aus Bonitätsgründen des Vertragspartners zu versichern.
Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Vertragspartner ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht in angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mängelbeseitigung) steht.
Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung ist der Vertragspartner nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertrag beruht.
Ist der Vertragspartner Kaufmann und gehört der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes, beeinflussen seine Mängelrüge weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit, er verzichtet auf die Ausübung seines Leistungsverweigerungs- bzw. Zurückbehaltungsrechtes, es sei denn, uns fallen grobe Vertragsverletzungen zur Last oder die dem Leistungsverweigerungsrecht bzw. Zurückbehaltungsrecht zugrunde liegenden Gegenansprüche sind unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder anerkannt.
§ 5
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum am Liefergegenstand vor bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher aus diesem Vertrag herrührenden Forderungen einschließlich solcher aus Schecks und Wechseln sowie etwaiger scheck- und wechselrechtlicher Regressansprüche aus erfüllungshalber erfolgten Scheck- oder Wechsel-Zahlungen. Bei Zahlungen im sogenannten Scheck-Wechsel-Verfahren behalten wir das Eigentum am Liefergegenstand vor bis die Regress-Gefahr aus dem uns zur Verfügung gestellten Wechsel erloschen ist.
Ist der Vertragspartner Kaufmann und gehören die mit uns abgeschlossenen Verträge zu seinem Handelsgewerbe, behalten wir uns das Eigentum am Liefergegenstand darüber hinaus bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung herrührenden Forderungen vor.
Eine Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes nimmt der Vertragspartner für uns vor, ohne dass für uns daraus Verpflichtungen entstehen. Verbindet, vermischt, vermengt oder verarbeitet der Vertragspartner den Liefergegenstand mit anderen Waren, erhalten wir an der daraus hervorgehenden Ware Miteigentum. Unser Miteigentumsanteil bestimmt sich nach dem Verhältnis des Rechnungswertes des Liefergegenstandes zum Wert der neu hergestellten Ware. Die Verbindung, Vermischung, Vermengung oder Verarbeitung des Liefergegenstandes ist im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zulässig, soweit unsere vorstehenden Sicherungsrechte gewährt bleiben. Der Vertragspartner darf die Liefergegenstände und die aus ihnen gemäß vorstehenden Absatz hervorgegangenen Gegenstände - nachfolgend zusammenfassend Vorbehaltsware genannt - im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern, soweit er den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Forderungsabtretung gemäß nachstehendem Absatz) sicher stellt. Anderweitige Verfügungen, insbesondere Verpfändung, Vermietung, Verleihung oder Sicherungsübereignung sind nicht gestattet.
Der Vertragspartner tritt hiermit die ihm aus der Veräußerung oder dem sonstigen Einsatz der Vorbehaltsware entstandenen oder noch entstehenden Forderungen an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Soweit die Vorbehaltsware in unserem Miteigentum gestanden hat, erfasst die Abtretung nur den dem Miteigentumsanteil entsprechenden Forderungsanteil.
Der Vertragspartner ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und nur widerruflich ermächtigt. Der Widerruf darf nur erfolgen, wenn der Vertragspartner seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. In diesem Fall hat der Vertragspartner auf unser Verlangen dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen, wir sind ebenfalls berechtigt, den verlängerten Eigentumsvorbehalt gegenüber dem Kunden des Vertragspartners aufzudecken.
Übersteigt der Wert der gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen gegenüber dem Vertragspartner insgesamt um mehr als 20 % sind wir auf Verlangen des Vertragspartners verpflichtet die überschiessenden Sicherheiten nach Wahl des Vertragspartners freizugeben.
Der Käufer hat uns von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.
Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung nicht nach, können wir die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In der Pfändung der Vorbehaltssache durch den Verkäufer liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rückbehalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des Verkäufers anzurechnen, wobei angemessene Verwertungskosten von dem Verkäufer mitangerechnet werden können.
§ 6
Lieferung / Liefer- und Leistungszeit
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab unserem Lager vereinbart.
Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.
Bei einer vereinbarten Lieferfrist beginnt diese grundsätzlich mit Vertragsschluss, jedoch nicht vor vollständigem Eingang etwaiger vom Vertragspartner beizubringender Unterlagen sowie etwaiger vereinbarter Vorauszahlungen.
Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Lager verlassen oder dem Vertragspartner als versandbereit angezeigt wird. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen in Fällen höherer Gewalt sowie bei Eintritt unvorhergesehener außergewöhnlichen Ereignisse, wie Aufruhr, Streik, Aussperrung, Brand, Beschlagnahme, Embargo, gesetzlichen oder behördlichen Einschränkungen des Energieverbrauchs, sofern diese Ereignisse nicht von uns zu vertreten sind, wir trotz der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt diese nicht abwenden konnten und sie auf die fristgemäße Erfüllung des Vertrags einwirken.
Verlängert sich die Lieferfrist aufgrund solcher Umstände unangemessen, ist der Vertragspartner berechtigt nach Ablauf einer vom Vertragspartner zu setzenden angemessenen Frist für die Leistung vom Vertrag, oder soweit der Vertragspartner an einer Teillieferung Interesse hat, vom nichterfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten.
Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Wir als Verkäufer werden den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und im Falle eines Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich an diesen erstatten.
Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, ist der Vertragspartner nach Setzung einer angemessenen Frist für die Leistung verbunden mit der Androhung, diese nach fruchtlosem Fristablauf endgültig abzulehnen, nach ergebnislosem Ablauf dieser Frist berechtigt, vom Vertrag - oder soweit der Vertragspartner an einer Teillieferung Interesse hat - vom nichterfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten.
Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners - insbesondere Schadensersatzansprüche statt der Leistung oder Schadensersatzansprüche wegen Verzögerung der Leistung - sind ausgeschlossen, soweit nachstehender § 7 nichts anderes bestimmt. Lieferungen vor Ablauf der Lieferzeit und Teil-Lieferungen sind zulässig, soweit entgegenstehende Interessen des Vertragspartners dadurch nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
Soweit der Vertragspartner ohne unsere entsprechende Aufforderung bzw. ohne Vorliegen der Voraussetzungen für den Rücktritt vom Kaufvertrag den Liefergegenstand wieder an uns zurück sendet, ist der Vertragspartner verpflichtet pro Tag der Lagerung des Liefergegenstandes in unseren Geschäftsräumen eine Lager-Gebühr in Höhe von 3,00 € zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer an uns zu bezahlen. Dem Vertragspartner bleibt vorbehalten einen geringeren Schaden nachzuweisen, ebenso bleibt der Laborgerätebörse vorbehalten, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.
§ 7
Mängelhaftung / Haftung
Wir halten Mängel des Liefergegenstandes, zu welchen auch das Fehlen einer Beschaffenheitsgarantie zählt, nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen ab.
Aus der Mängelhaftung für Gebrauchtsachen ausgenommen sind Lampen, Glasteile und sonstige Verschleißteile. Die Mängelhaftung für Gebrauchtsachen beträgt 60 Kalendertage, gerechnet ab Ablieferung des Liefergegenstandes.
Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen zu untersuchen. Zu den offensichtlichen Mängeln zählen auch das Fehlen von Handbüchern, sowie erhebliche leicht sichtbare Beschädigungen der Ware.
Solche offensichtlichen Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich zu rügen. Wir sind nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Käufer einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Ist der Käufer Kaufmann und gehört der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes sind Mängel des Liefergegenstandes, die erst später offensichtlich werden, innerhalb von zwei Wochen nach dem Erkennen durch den Käufer schriftlich zu rügen. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. Soweit der Vertragspartner Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt ergänzend § 337 HGB.
Innerhalb der Verjährungsfrist für Mängelansprüche aufgetretene Mängel, die rechtzeitig gerügt wurden, werden nach entsprechender Mitteilung durch den Verkäufer behoben. Im Falle der Lieferung einer mangelfreien Sache ist der Käufer verpflichtet, die mangelhafte Ware zurückzugewähren.
Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Von einem Fehlschlagen der Mangelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn dem Lieferanten hinreichend Gelegenheit zur Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache nicht möglich ist, wenn sie vom Lieferanten verweigert oder unzumutbar verzögert wird, oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.
Von einem Fehlschlagen der Mangelbeseitigung ist auch nach dem zweiten erfolglosen Versuch auszugehen. Zudem kann der Verkäufer die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist, wobei insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und der Umstand zu berücksichtigen ist, ob auf eine andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte.
Der Vertragspartner hat uns auf eigene Gefahr den mangelhaften Liefergegenstand zur Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu übersenden. Ersetzte Liefergegenstände oder Teile hiervon gehen in unser Eigentum über bzw. bleiben in unserem Eigentum.
Wir übernehmen keine Mängelhaftung im Hinblick auf eine etwaige Ersatzteil/Serviceverfügbarkeit im Hinblick auf den Liefergegenstand, ebenso wenig im Hinblick darauf, dass der Liefergegenstand eine etwa notwendig werdende Umstellung auf das Jahr 2000 bewältigt, es sei denn wir haben hierfür eine entsprechende Mängelhaftung schriftlich bestätigt.
Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässig verursachter Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
Die Haftung ist bei fahrlässiger Pflichtverletzung des Verwenders oder seines Erfüllungsgehilfen auf 10.000,00 € begrenzt, sofern in Höhe dieses Betrages die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden abgedeckt werden und dem Schädiger grob, schuldhaftes Verhalten nicht zur Last fällt.
§ 8
Erfüllungsort / Gerichtsstand / anwendbares Recht / Schlussbestimmung
Erfüllungsort für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist 72393 Burladingen, soweit der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des Handelsrechtes oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich solcher aus Wechseln und Schecks ist das für den Sitz unseres Unternehmens örtlich zuständige Gericht, soweit der Besteller Kaufmann im Sinne des Handelsrechtes oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
Alle vertraglichen und geschäftlichen Beziehungen zwischen uns und dem Vertragspartner beurteilen sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der nach zwischenstaatlichen Vereinbarungen geltenden Regelungen, insbesondere des Haager Einheitlichen Kaufrechts und des UN-Kaufrechts.
Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen im übrigen nicht.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, EMail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Laborgerätebörse, Handelsgesellschaft für Analysensysteme mbH, Bruckstr. 58, 72393 Burladingen, Tel. 07475/9514-0, Fax 07475/9514-44,e-mail: info@labexchange.com
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40 Euro beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
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