Verlosung Bedingungen

Teilnahmebedingungen für die Verlosung eines Reisegutscheins zur analytica 2024

§ 1 Allgemeines

Eine Teilnahme an der Verlosung der Labexchange - Die Laborgerätebörse GmbH ist nur unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen möglich.

§ 2 Teilnahmevoraussetzungen

1. Teilnehmen können alle natürlichen und geschäftsfähigen Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren. Mitarbeiter der Labexchange - Die Laborgerätebörse GmbH und deren Verwandte sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
2. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin erklärt sich einverstanden, dass im Gewinnfall sein / ihr Name und Bild im Internet und in Fachmagazinen veröffentlicht wird.
2. Die Teilnahme ist nur bis zum 12.04.2024 möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
3. Die Teilnahme ist nicht von einer Bestellung abhängig.
4. Pro Person ist eine Teilnahme zulässig.
 

§ 3 Gewinn

1. Der Preis ist ein Reisegutschein in Höhe von 1.000 €. Eine Mehrfachteilnahme ist ausgeschlossen.
2. Die Gewinnziehung findet am Hauptsitz der Labexchange Group, Burladingen, im April 2024 statt.
3. Sollte durch unvorhersehbare Gründe die Ziehung des Gewinnes nicht stattfinden können, wird die Ziehung zu einem späteren Termin stattfinden.
4. Der/Die Gewinner/in wird per E-Mail benachrichtigt.
5. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. 

§ 4 Haftung

1. Schadensersatzansprüche gegenüber der Labexchange - Die Laborgerätebörse GmbH, die in Zusammenhang mit dieser Verlosung stehen, sind – innerhalb des gesetzlich zulässigen – unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, die Labexchange - Die Laborgerätebörse GmbH hätte vorsätzlich oder grob fahrlässig gesetzliche Pflichten verletzt.
2. Ferner haftet die Labexchange - Die Laborgerätebörse GmbH nicht für Schäden aus der Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der Verlosungs-Internetseite beeinflussbaren technischen Störungen und Ereignissen höherer Gewalt, sowie Angriffen Dritter gegen die Gewinnspiel-Internetseite.

§ 5 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder eine Regelungslücke bestehen, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen tritt eine Bestimmung, welche dem Vertragszweck und den gesetzlichen Bestimmungen am nächsten kommt.

§ 6 Gerichtsstand/anwendbares Recht

1. Bei Streitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht. Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, Hechingen vereinbart. 2. Soweit der/die Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder nach der Teilnahme den Wohnsitz ins Ausland verlegt, wird Hechingen ebenso als Gerichtsstand vereinbart.

Stand: Februar 2024

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